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IngenieurNachwuchs 2015 : Datum:

Richtlinie zur Förderlinie „IngenieurNachwuchs – Kooperative Promotion“ im Rahmen des Programms „Forschung an Fachhochschulen“

Deutschland ist eines der leistungsstärksten Industrieländer weltweit. Unser Wohlstand basiert auf Innovationen, die in enger Zusammenarbeit von Wissenschaft und Wirtschaft entstehen. Die Bundesregierung ist bestrebt, die wissenschaftliche und technologische Wettbewerbsfähigkeit Deutschlands zu sichern und weiter auszubauen. Mit der Hightech-Strategie „Innovationen für Deutschland“ hat sich die Bundesregierung das Ziel gesetzt, den Forschungsstandort Deutschland weiterhin zu stärken. Gute Ideen sollen schnell in innovative Produkte und Dienstleistungen überführt werden. Die Forschungsförderaktivitäten der Hightech-Strategie des Bundes sind auf sechs wesentliche Zukunftsaufgaben ausgerichtet. Dazu sind gut ausgebildete Fachkräfte sowie erstklassige Forschung und Entwicklung unerlässlich. Fachhochschulen (FH) sind hierbei ideale Partner für die Wirtschaft, insbesondere für kleine und mittlere Unternehmen. FH bilden ihre Studierenden praxisorientiert aus und ihre industrienahe Forschungskompetenz trägt dazu bei, innovative Ansätze wissenschaftlich fundiert bis zur Marktreife zu entwickeln.

1 Zuwendungszweck, Rechtsgrundlage

1.1 Zuwendungszweck

Das Bundesministerium für Bildung und Forschung (BMBF) unterstützt im Rahmen des Programms „Forschung an Fachhochschulen“ die forschungs- und praxisnahe Qualifizierung von Ingenieuren durch die Förderlinie „Ingenieur Nachwuchs – Kooperative Promotion“.

Um dieses Ziel zu erreichen, werden Forschungs-, Entwicklungs- und Innovations-Projekte (FuEuI-Projekte) an FH gefördert, die in Zusammenarbeit mit der Wirtschaft und Partnern aus der universitären und außeruniversitären Wissenschaft durchgeführt werden und kooperative Promotionen als Teil der Qualifizierung des wissenschaftlichen Nachwuchses enthalten. Damit unterstützt das BMBF auch die Verbesserung der Kooperation und die Durchlässigkeit der Hochschularten untereinander.

1.2 Rechtsgrundlagen

Die Förderung der FH erfolgt auf der Grundlage der Bund-Länder-Vereinbarung vom 28. Juni 2013 über die Förderung der angewandten Forschung und Entwicklung an Fachhochschulen nach Artikel 91b des Grundgesetzes.

Der Bund gewährt die Zuwendungen nach Maßgabe dieser Richtlinie, der §§ 23 und 44 der Bundeshaushaltsordnung (BHO) und den dazu erlassenen Verwaltungsvorschriften sowie der „Richtlinien für Zuwendungsanträge auf Ausgabenbasis (AZA)“ des BMBF. Ein Rechtsanspruch auf Gewährung einer Zuwendung besteht nicht. Das BMBF entscheidet nach pflichtgemäßem Ermessen im Rahmen der verfügbaren Haushaltsmittel.

Die Zuwendungen an die FH erfolgen unter der Voraussetzung, dass sie nicht als Beihilfe im Sinne von Artikel 107  Absatz 1 des Vertrags über die Arbeitsweise der Europäischen Union zu qualifizieren und die Vorhaben im nicht-wirtschaftlichen Bereich der Hochschule angesiedelt sind.

2 Gegenstand der Förderung

Kernziel der Förderlinie „IngenieurNachwuchs – Kooperative Promotion“ ist der Auf- bzw. Ausbau von ingenieurwissenschaftlichen Forschungsnachwuchsgruppen an FH im Rahmen von ingenieurwissenschaftlichen, anwendungsorientierten FuEuI-Projekten, die in Kooperation mit Partnern der gewerblichen Wirtschaft, insbesondere kleinen und mittleren Unternehmen, durchgeführt werden. FuEuI-Projekte aus den Wirtschaftswissenschaften können nur als Teil eines Verbundprojektes oder als FH-internes Verbundprojekt (siehe Nummer 4) gefördert werden, wenn der inhaltliche Schwerpunkt und die Federführung des Verbunds eindeutig den Ingenieurwissenschaften zuzuordnen sind.

Für jedes FuEuI-Projekt sowie jedes Einzelprojekt eines Verbundes ist mindestens eine kooperative Promotion vorzusehen. Zudem sollen die FuEuI-Projekte dazu dienen, das Forschungsprofil oder einen ausgewählten Forschungsschwerpunkt einer FH zu stärken bzw. dessen Entwicklung zu unterstützen. Die ingenieurwissenschaftlichen FuEuIProjekte sollen sich durch eine große Anwendungsnähe, ein hohes wirtschaftliches Potenzial und eine über den Stand der Technik hinausgehende wissenschaftlich-technische Forschung auszeichnen.

Die Förderung bietet darüber hinaus die Gelegenheit, die forschungstechnischen ahmenbedingungen an der FH und im Rahmen der FuEuI-Projekte zu optimieren. Deshalb können auch Mittel für die Anschaffung von Forschungsgeräten mit projektspezifischer innovativer Technik, wie beispielsweise eine Maschine, eine technische Anlage/Apparatur etc., beantragt werden.

2.1 Fördervoraussetzungen im Einzelnen

Im Rahmen der für diese Richtlinie geltenden zwei Einreichungsfristen können FuEuI-Projekte in folgenden, ausgewählten Aktionsfeldern der entsprechenden Zukunftsaufgaben der Hightech-Strategie (http://www.hightech-strategie.de/de/Prioritaere-Zukunftsaufgaben-82.php) eingereicht werden.

Zur ersten Einreichungsfrist (15. März 2016) können Projektskizzen zu folgenden ausgewählten Aktionsfeldern (Zukunftsaufgaben: „Digitale Wirtschaft und Gesellschaft“, „Innovative Arbeitswelt“ und „Zivile Sicherheitsforschung“) eingereicht werden:

A. Industrie 4.0, Smart Services, Cloud Computing, Digitale Vernetzung, Digitale Lebenswelten (Zukunftsaufgabe „Digitale Wirtschaft und Gesellschaft“)

B. Innovative Dienstleistungen für Zukunftsmärkte (Zukunftsaufgabe „Innovative Arbeitswelt“)

C. Zivile Sicherheitsforschung, IT-Sicherheit, Sichere Identitäten (Zukunftsaufgabe „Zivile Sicherheit“)

Zur zweiten Einreichungsfrist (27. April 2017) können Projektskizzen zu folgenden ausgewählten Aktionsfeldern (Zukunftsaufgaben:„Intelligente Mobilität“, „Nachhaltiges Wirtschaften und Energie“ und „Gesundes Leben“) eingereicht werden:

A. Intelligente und leistungsfähige Verkehrsinfrastruktur, Elektromobilität, Innovative Mobilitätskonzepte, Fahrzeugtechnologien, Luftfahrt, Maritime Technologien (Zukunftsaufgabe „Intelligente Mobilität“)

B. Energieforschung, Green Economy, Bioökonomie, nachhaltige Agrarproduktion, Sicherung der Rohstoffversorgung, Zukunft Bau (Zukunftsaufgabe „Nachhaltiges Wirtschaften und Energie“)

C. Bekämpfung von Volkskrankheiten, Individualisierte Medizin, Prävention und Ernährung, Stärkung der Wirkstoffforschung, Innovationen im Pflegebereich, Innovationen in der Medizintechnik (Zukunftsaufgabe „Gesundes Leben“)

Diese Richtlinie richtet sich an FH mit einschlägiger Forschungsexpertise in den oben genannten ausgewählten Aktionsfeldern der Hightech-Strategie. Eine Projektskizze muss eindeutig einem dieser Aktionsfelder zugeordnet und darf nur einmal innerhalb dieser Förderrunde eingereicht werden. Bei Verbundprojekten sowohl mit mehreren FH, als auch innerhalb einer FH (siehe Nummer 4), gelten diese Beschränkungen pro Projektleiter.

2.1.2 Im Rahmen des FuEuI-Projekts ist die Einbindung von mindestens einem Promovenden zur Durchführung einer kooperativen Promotion vorzusehen. Um die Durchführung der kooperativen Promotion/en im Rahmen des FuEuIProjekts sicherzustellen, ist seitens der kooperierenden Universität zunächst eine aussagekräftige Interessenbekundung vorzulegen.

Spätestens ein Jahr nach Laufzeitbeginn ist ein verbindlicher Nachweis der kooperierenden Universität vorzulegen, der seitens der Universität Aussagen enthalten soll zur Einbindung der Fachhochschulprofessorin/des Fachhochschulprofessors möglichst als Zweitgutachter. Ferner ist eine konkrete Darstellung der seitens des/r Promovenden für die Zulassung zum Promotionsverfahren erforderlichen bzw. zu erbringenden Leistungen (Scheine, Kurse etc., siehe auch Nummer 5) vorzulegen.

Bei Verbundprojekten, sowohl mit mehreren FH – als auch innerhalb einer FH (siehe Nummer 4), gelten diese Regelungen pro Projektleiter.

2.1.3 Nachwuchskonzept: Für die geplante Nachwuchsförderung ist ein Konzept vorzulegen. Es soll insbesondere aufzeigen, wie die fachliche und organisatorische Nachwuchsbetreuung erfolgen soll und wie die Nachwuchsförderung auch dazu beitragen kann, die Schärfung bzw. Weiterentwicklung des Forschungsprofils der FH zu unterstützen (siehe auch Leitfaden zum Nachwuchskonzept auf der Internetseite des Projektträgers http://www.ptj.de/fachhochschulen_ingenieurnachwuchs).

Das Nachwuchskonzept sollte Angaben enthalten zur:

1. fachlichen und organisatorischen Betreuung des Promovenden, der Studierenden und wissenschaftlichen Mitarbeiter, beispielsweise durch

– strukturierte Doktorandenförderung der FH (fachliches Qualifizierungskonzept, Nutzung bzw. Etablierung von Graduierten- oder Promotionskollegs)

– Einbindung weiterer Master-/Bachelor-Studenten/Zusammenarbeit im Rahmen des Forschungsvorhabens

2. geplanten kooperativen Promotion (Universität, verantwortlicher Professor, geplantes Dissertationsthema mit seinem Bezug zum Forschungsprojekt)

3. Zusammenarbeit mit den Wissenschafts-Praxis-Kooperations-Partnern (WPK-Partner): Mentoring ist ein wirkungsvolles Instrument zur Nachwuchsförderung und Personalentwicklung. Eine individuelle und praxisnahe Begleitung auf dem Weg in die anwendungsorientierte Wissenschaft soll deswegen seitens der Wirtschaft aktiv durch ein eigenständiges Personalentwicklungskonzept unterstützt werden. Hierzu ist insbesondere die fachliche und organisatorische Mentoren-Betreuung des Promovenden und gegebenenfalls an dem Projekt beteiligter weiterer Studierender darzustellen.

2.1.4 Zwischen FH und mindestens einem kooperierenden Unternehmen ist im Rahmen des FuEuI-Projektes eine Wissenschafts-Praxis-Kooperation (WPK) vorzusehen, um den Anwendungsbezug und den Wissens- und Ergebnistransfer sichtbar zu verbessern. Die konkrete Zusammenarbeit der Partner, z. B. gemeinsame Arbeitspakete, Einbindung des Promovenden sowie gegebenenfalls von Studierenden und weiteren wissenschaftlichen Mitarbeitern seitens der/des Unternehmen(s) und inhaltlich/fachliche Beteiligung und gegebenenfalls finanzielle Beteiligungen sind darzustellen.

Zur Skizzeneinreichung muss seitens der/des Unternehmenspartner/s eine dementsprechend aussagekräftige Interessenbekundung vorgelegt werden. Der Nutzen für den/die Kooperationspartner und die Intensität des Wissens-/Technologietransfers müssen klar erkennbar sein.

Finanzielle Beteiligungen insbesondere des Kooperationspartners bzw. der Kooperationspartner aus der gewerblichen Wirtschaft an den Projektausgaben sind erwünscht und werden im Gesamtfinanzierungsplan als Drittmittel des FuEuIProjektes berücksichtigt (Förderquote). Beiträge in Form geldwerter Leistungen können ebenfalls in der Skizze dargestellt werden. Skizzen zu FuEuI-Projekten mit finanzieller Beteiligung Dritter haben Vorrang gegenüber Skizzen gleicher Qualität ohne finanzielle Beteiligung.

2.1.5 Da die Förderung auch dazu dienen soll, das Forschungsprofil bzw. einen Forschungsschwerpunkt der FH zu schärfen bzw. weiterzuentwickeln, sind Relevanz und Nutzen des FuEuI-Projektes für die zukünftige Ausrichtung und/oder Weiterentwicklung des Forschungsprofils bzw. des Forschungsschwerpunkts der FH schlüssig und nachvollziehbar darzustellen. Gefördert werden ausschließlich FuEuI-Projekte, die in das Forschungsprofil der FH eingebettet sind und dieses weiterentwickeln. Als Nachweis für ein solches Forschungsprofil oder einen solchen Forschungsschwerpunkt gilt die Existenz einer entsprechenden Einrichtung (z. B. An-Institut, Kompetenzzentrum) oder dreier Professuren, die innerhalb dieses Profils/Forschungsschwerpunktes forschen.

Bei Verbundprojekten mit mehreren FH (siehe Nummer 4) gelten diese Regelungen pro FH.

2.1.6 Sofern für das FuEuI-Projekt Forschungsgeräte/Forschungsanlagen angeschafft werden müssen, muss neben der notwendigen inhaltlichen Passfähigkeit des Gerätes/der Anlage zum vorgeschlagenen FuEuI-Projekt auch ein längerfristig angelegter Bezug zum Forschungsprofil/Forschungsschwerpunkt der FH nachgewiesen werden. Deshalb ist von der FH-Leitung in ihrem Schreiben zum Profil- bzw. Forschungsschwerpunktbezug des FuEuI-Projektes (siehe Nummer 2.1.5) darzulegen, wie das Gerät/die Anlage über die Laufzeit des FuEuI-Projektes hinaus in die Forschung eingebunden und der nachhaltige Betrieb sichergestellt wird.

2.1.7 Das FuEuI-Projekt muss von einer Fachhochschulprofessorin oder einem Fachhochschulprofessor geleitet werden. Die konkrete fachliche Expertise sowie die Relevanz des Forschungsthemas im Kontext der Profilbildung bzw. -schärfung oder im Kontext einer Forschungsschwerpunktbildung der FH sind darzustellen. Bei Verbundprojekten (siehe Nummer 4) gelten diese Regelungen pro Projektleiter.

3 Zuwendungsempfänger

Antragsberechtigt sind staatliche und staatlich anerkannte FH in Deutschland.

4 Zuwendungsvoraussetzungen

Antragsteller sollen sich auch im eigenen Interesse im Umfeld des national beabsichtigten FuEuI-Projekts mit dem EU-Rahmenprogramm für Forschung und Innovation vertraut machen. Sie sollen prüfen, ob das beabsichtigte FuEuI-Projekt spezifische europäische Komponenten aufweist und damit eine ausschließliche EU-Förderung möglich ist. Weiterhin ist zu prüfen, inwieweit im Umfeld des national beabsichtigten FuEuI-Projekts ergänzend ein Förderantrag bei der EU gestellt werden kann. Das Ergebnis der Prüfungen soll im Rahmen der Antragstellung kurz dargestellt werden. Über die EU-Förderaktivitäten informieren und beraten die nationalen Kontaktstellen der Bundesregierung. Die Adressen der nationalen Kontaktstellen sind zu finden unter: http://www.horizont2020.de/beratung-nks.htm.

Nur bei Verbundprojekten (d. h. mehrere FH als Skizzenersteller): Die Partner eines Verbundprojekts regeln ihre Zusammenarbeit in einer schriftlichen Kooperationsvereinbarung und benennen einen Verbundkoordinator. Vor der Förderentscheidung muss eine grundsätzliche Übereinkunft über bestimmte vom BMBF vorgegebene Kriterien nachgewiesen werden. Einzelheiten sind dem „Merkblatt für Antragsteller/Zuwendungsempfänger zur Zusammenarbeit der Partner von Verbundprojekten“, das von Antragstellern und Zuwendungsempfängern zu beachten ist, zu entnehmen (BMBF-Vordruck Nr. 0110, https://foerderportal.bund.de/easy/easy_index.php?auswahl=easy_formulare; Bereich BMBF – allgemeine Vordrucke und Vorlagen für Berichte).

Bei FH-internen FuEuI-Projekten (d. h. mehrere Projektleiter einer FH): Bilden mehrere Projektleiter innerhalb einer FH ein FuEuI-Projekt, bedarf es zwar keiner Kooperationsvereinbarung, aber der Benennung eines Verbundkoordinators.

5 Art und Umfang, Höhe der Zuwendung

Zuwendungen werden im Wege der Projektförderung als nicht rückzahlbare Zuschüsse gewährt. Bemessungsgrundlage sind die zuwendungsfähigen projektbezogenen Ausgaben. Jedes FuEuI-Projekt wird mit bis zu 100 % der zuwendungsfähigen Ausgaben gefördert.

Bei Forschungsvorhaben an Hochschulen wird zusätzlich zu den zuwendungsfähigen Ausgaben eine Projektpauschale in Höhe von 20 % gewährt.

Als Projektlaufzeit sind maximal 48 Monate vorzusehen, vorausgesetzt, es liegt spätestens ein Jahr nach Beginn der Projektlaufzeit ein verbindlicher Nachweis der kooperierenden Universität über die Durchführung der im FuEuI-Projekt bearbeiteten kooperativen Promotion/en vor. Wird dem BMBF bzw. dem Projektträger bis Ende des ersten Projektjahres kein belastbarer Nachweis vorgelegt, wird der vorzeitige Abbruch der Förderung des Projekts geprüft.

Zuwendungsfähig sind diejenigen Ausgaben, die unmittelbar mit dem FuEuI-Projekt in Zusammenhang stehen. Nicht zuwendungsfähig sind z. B. Studiengebühren oder Sozialbeiträge sowie Ausgaben für Grundausstattung oder Infrastrukturleistungen (siehe hierzu auch BMBF-Vordruck 0027 „Richtlinien für Zuwendungsanträge auf Ausgabenbasis", https://foerderportal.bund.de/easy/easy_index.php?auswahl=easy_formulare&formularschrank=bmbf#t1).

Zudem können Ausgaben für die (Lehr-)Vertretung von projektleitenden FH-Professorinnen und -Professoren bei einer Freistellung durch die Hochschulleitung, sofern diese (Lehr-)Vertretung nicht dem Stammpersonal zuzurechnen ist, als zuwendungsfähig anerkannt werden.

Ausgaben für die Vergabe von Aufträgen an Dritte sind in begründeten Ausnahmefällen bis zu einer Höhe von maximal 10 % der zuwendungsfähigen Gesamtausgaben (ohne Projektpauschale) zuwendungsfähig. Ausgaben für die Vergabe von Aufträgen an Kooperationspartner der gewerblichen Wirtschaft (siehe Nummer 2.1.4) sind jedoch nicht zuwendungsfähig.

6 Sonstige Zuwendungsbestimmungen

Bestandteil des Zuwendungsbescheides auf Ausgabenbasis werden die „Allgemeinen Nebenbestimmungen für Zuwendungen zur Projektförderung“ (ANBest-P) und die „Besonderen Nebenbestimmungen für Zuwendungen des BMBF zur Projektförderung auf Ausgabenbasis“ (BNBest-BMBF98) sowie die „Besonderen Nebenbestimmungen für den Abruf von Zuwendungen im mittelbaren Abrufverfahren im Geschäftsbereich des BMBF“ (BNBest-mittelbarer Abruf-BMBF), sofern die Zuwendungsmittel im sogenannten Abrufverfahren bereitgestellt werden.

7 Verfahren

7.1 Einschaltung eines Projektträgers, Antragsunterlagen, sonstige Unterlagen und Nutzung des elektronischen Antragssystems

Mit der Abwicklung dieser Fördermaßnahme hat das BMBF folgenden Projektträger (PT) beauftragt:

Projektträger Jülich (PtJ)
Projektträgerschaft Forschung an Fachhochschulen
Forschungszentrum Jülich GmbH
52425 Jülich
Internet: http://www.ptj.de/forschung_fachhochschulen

Ansprechpartnerin ist:
Frau Anke Öhler
Postfach 61 02 47
10923 Berlin
(0 30) 2 01 99-5 55
(0 30) 2 01 99-4 70
a.oehler@fz-juelich.de

Soweit sich hierzu Änderungen ergeben, wird dies im Bundesanzeiger oder in anderer geeigneter Weise bekannt gegeben.

7.2 Zweistufiges Verfahren

Das Antragsverfahren ist zweistufig angelegt.

7.2.1 Vorlage, Begutachtung und Auswahl von Projektskizzen

In der ersten Verfahrensstufe sind dem PT elektronisch bis spätestens zum 15. März 2016 (Zukunftsaufgaben: „Digitale Wirtschaft und Gesellschaft“, „Innovative Arbeitswelt“ und „Zivile Sicherheitsforschung“) bzw. 27. April 2017 (Zukunftsaufgaben: „Intelligente Mobilität“, „Nachhaltiges Wirtschaften und Energie“ und „Gesundes Leben“) zunächst Projektskizzen über das Internet-Portal pt-outline gemäß den dort hinterlegten Hinweisen vorzulegen:

– Zukunftsaufgaben Digitale Wirtschaft und Gesellschaft, Innovative Arbeitswelt und Zivile Sicherheit: https://www.pt-it.de/ptoutline/application/NACHWUCHS2016_1

– Zukunftsaufgaben Intelligente Mobilität, Nachhaltiges Wirtschaften und Energie und Gesundes Leben: https://www.pt-it.de/ptoutline/application/NACHWUCHS2016_2

Verbindliche Anforderungen (u. a. eine Formatvorlage) sind dort niedergelegt. Pro Projektleiter ist die Einreichung von nur einer Projektskizze möglich. Gehen zu dieser Richtlinie pro Einreichungsfrist und pro Projektleiter mehr als eine Projektskizze ein, wird nur die zeitlich zuletzt elektronisch eingereichte Projektskizze im weiteren Verfahren berücksichtigt.

Weitere Informationen finden sich auch in den FAQ zur Förderlinie „IngenieurNachwuchs – Kooperative Promotion“ auf der Internetseite des PT (http://www.ptj.de/fachhochschulen_ingenieurnachwuchs). Die Projektskizze muss einen konkreten Bezug zu den Kriterien dieser Richtlinie aufweisen und alle wesentlichen Aussagen zur Beurteilung und Bewertung der Angemessenheit der Zuwendung enthalten. Es wird empfohlen, bereits vor Erstellung der Projektskizze Kontakt mit dem PT aufzunehmen.

Die Projektskizze muss neben einem aussagekräftigen Projekttitel und einem einprägsamen Kurztitel eine Vorhabenbeschreibung mit folgenden Punkten enthalten:

1. Thema und Zielsetzung des Vorhabens

2. Originalität der Forschung, Neuheit des Lösungsansatzes, Inhalte des Projekts (u. a. Forschungsfrage, Stand der Wissenschaft und Technik, eigene Vorarbeiten), wissenschaftliche Methoden der Forschungsarbeiten, Herangehensweise, Patentlage (eigene Patente/Schutzrechte Dritter/freedom to operate), gegebenenfalls Relevanz im Hinblick auf Normung und Standardisierung, zu erwartende Forschungsergebnisse;

3. Nachwuchskonzept der FH und Mentoringkonzept der/des Partnerunternehmen(s) für die geplante Nachwuchsförderung (siehe Nummer 2.1.3);

4. Darstellung der Zusammenarbeit mit den Kooperationspartnern (fachlich, personell, organisatorisch) hinsichtlich der Ausgangssituation, der Ziele, der Aufgabenverteilung, Nennung der Wissenschafts-Praxis-Kooperation (siehe Nummer 2.1.4);

5. Verwertungsplan (wirtschaftliche und wissenschaftlich-technische Erfolgsaussichten sowie Nutzungsmöglichkeiten);

6. Ausgabenschätzung.

Die Vorhabenbeschreibung darf für Einzelskizzen einen Umfang von 12 Seiten nicht überschreiten (zuzüglich Anlagen, siehe unten) (einfacher Zeilenabstand, mindestens 3 cm Rand oben/unten und links/rechts, Schrifttyp Arial, Schriftgröße 11, Seitennummerierung, keine Kopf- und Fußzeilen). Bei Projektskizzen für Verbundprojekte (sowohl mehrere FH, als auch FH-intern) sind zusätzliche Seiten für jeden zusätzlichen Partner zugelassen. Details sind der Formatvorlage zu entnehmen.

Es sind keine zusätzlichen Anhänge außer Interessenbekundungen, themenspezifische Publikationen, Verwertungsplan und Literaturverzeichnis zugelassen. Interessenbekundungen aller WPK-Partner sind entsprechend dem Muster der Formatvorlage zu erstellen und der Projektskizze beizufügen.

Der Projektskizze muss ein von der jeweiligen FH-Leitung rechtsverbindlich unterzeichnetes, maximal dreiseitiges Übersendungsschreiben beigefügt werden, das den Projektleiter bzw. Projektkoordinator bzw. Ansprechpartner (siehe Nummer 2.1.7) benennt sowie das Vorhabenthema, die geplanten Gesamtausgaben zuzüglich Projektpauschale und folgende Informationen enthält:

1. Darstellung des zu schärfenden/vorhandenen Forschungsprofils bzw. des Forschungsschwerpunkts der FH (siehe Nummer 2.1.5).

2. Entstehender Mehrwert durch das FuEuI-Projekt im Hinblick auf die Entwicklung und Stärkung des Forschungsprofils/Forschungsschwerpunkts der FH (siehe Nummer 2.1.5).

3. Falls relevant: die gemäß Nummer 2.1.6 erforderlichen Erklärungen.

Bei Verbünden mehrerer FH ist ein Schreiben pro FH-Leitung beizufügen.

a) Projektskizze (mit Deckblatt, Vorhabenbeschreibung und Anhang).

b) Rechtsverbindlich unterzeichnete(s) Übersendungsschreiben der FH-Leitung(en) mit Nennung des Projektleiters bzw. Projektkoordinators bzw. Ansprechpartners, siehe Nummer 4, des Vorhabenthemas und der geplanten Gesamtausgaben zuzüglich Projektpauschale sowie mit den Erläuterungen zum Forschungsprofil/-schwerpunkt. Ist die Anschaffung eines Forschungsgerätes geplant, ist gemäß Nummer 2.1.6 die weitere Nutzung des Forschungsgerätes nach Projektende dazustellen.

In der ersten Verfahrensstufe sind die Projektskizzen sowie das rechtsverbindliche Anschreiben dem PT in schriftlicher und/oder elektronischer Form bis zum 15. März 2016 (Zukunftsaufgaben: „Digitale Wirtschaft und Gesellschaft“, „Innovative Arbeitswelt“ und „Zivile Sicherheitsforschung“) bzw. bis zum 27. April 2017 (Zukunftsaufgaben: „Intelligente Mobilität“, „Nachhaltiges Wirtschaften und Energie“ und „Gesundes Leben“) vorzulegen. Für die elektronische Form der Skizzeneinreichung ist eine pdf-Datei in pt-outline hochzuladen. Zur Erlangung der Bestandskraft muss das aus ptoutline generierte einseitige Projektblatt zusätzlich nach erfolgter elektronischer Skizzeneinreichung in Papierform mit der Unterschrift des Projektleiters/Verbundkoordinators beim PT nachgereicht werden. Das Internetportal wird nach Ablauf der oben genannten Frist geschlossen.

Projektskizzen, die den oben aufgeführten Anforderungen nicht genügen, werden nicht berücksichtigt.

Die eingegangenen Projektskizzen werden unter Beteiligung eines externen Gutachterkreises nach folgenden Kriterien bewertet:

Grundlegende Ziele

– Innovationshöhe und Originalität der Forschung

– Stand von Wissenschaft und Technik/eigene Vorarbeiten

– Herangehensweise/wissenschaftliche Methoden/Ausgabenschätzung

Spezifische Ziele/Kriterien der Förderlinie

– Nachwuchs- und Mentoringkonzept

– Auswahl und Einbindung der Kooperationspartner (WPK)

– Entwicklung bzw. Stärkung des Forschungsprofils der FH im Zusammenhang mit dem vorgeschlagenen Forschungsprojekt

– Umsetzbarkeit und Verwertung

Auf der Grundlage der Bewertungen des Gutachtergremiums werden die für eine Förderung geeigneten Projektideen vom BMBF ausgewählt. Das Auswahlergebnis wird den Interessenten schriftlich mitgeteilt.

Es besteht kein Rechtsanspruch auf Rückgabe einer eingereichten Projektskizze und eventuell weiterer vorgelegter Unterlagen, die im Rahmen dieser Verfahrensstufe eingereicht wurden.

7.2.2 Vorlage förmlicher Förderanträge, Entscheidungs- und Bewilligungsverfahren

In der zweiten Verfahrensstufe werden die FH mit positiv bewerteten Projektskizzen aufgefordert, einen förmlichen Förderantrag vorzulegen. Zur Erstellung von förmlichen Förderanträgen ist das elektronische Antragssystem „easyonline“ zu nutzen (https://foerderportal.bund.de/easyonline).

Bei Verbundprojekten sind die Förderanträge in Abstimmung mit dem vorgesehenen Verbundkoordinator vorzulegen.

Eingegangene Anträge werden nach den genannten Kriterien bewertet und geprüft. In dieser Phase werden in der Regel die Anträge hinsichtlich

– der detaillierten Arbeitspläne der Vorhabenbeschreibungen – mit Meilensteinplanung,

– des Finanzierungsplans mit verbindlicher Finanzierungszusage bei Drittmittelanteil (falls zutreffend),

– der Verwertungspläne,

– der Qualität der Zusammenarbeit mit Universitäten und Wirtschaftspartnern,

– des Nachwuchs- und Mentoringkonzepts,

– der Darstellung des Prüfungsergebnisses zur EU-Förderung (siehe Nummer 4) sowie

– gegebenenfalls der Umsetzung der Auflagen aus der Gutachtersitzung

geprüft und bewertet. Entsprechend der oben aufgeführten Kriterien und Bewertung wird nach abschließender Antragsprüfung über eine Förderung entschieden.

Für die Bewilligung, Auszahlung und Abrechnung der Zuwendung sowie für den Nachweis und die Prüfung der Verwendung und die gegebenenfalls erforderliche Aufhebung des Zuwendungsbescheides und die Rückforderung der gewährten Zuwendung gelten die Verwaltungsvorschriften zu § 44 BHO sowie die §§ 48 bis 49a des Verwaltungsverfahrensgesetzes, soweit nicht in diesen Förderrichtlinien Abweichungen zugelassen sind.

8 Inkrafttreten

Diese Richtlinie tritt am Tag ihrer Veröffentlichung im Bundesanzeiger in Kraft.

Bonn, den 24. November 2015

Bundesministerium für Bildung und Forschung

Im Auftrag

Dr. A. Detmer