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FH-Kooperativ: Forschung an Fachhochschulen in Kooperation mit Unternehmen

Die Maßnahme „Forschung an Fachhochschulen in Kooperation mit Unternehmen“ (FH-Kooperativ) unterstützt die Fachhochschulen (FH) bei der Zusammenarbeit mit Partnern aus Wirtschaft und Wissenschaft.

Aktueller Stand

Förderrichtlinie 2019: Einreichungstermine ab 2024 vorerst ausgesetzt (gemäß Änderungsbekanntmachung vom 16.12.2022)

Einreichungen 2019 bis Januar 2022: Projektphase läuft
Einreichung Oktober 2022: Antrags- und Projektphase läuft
Einreichung Juli 2023: Skizzenbegutachtung abgeschlossen, Antragseinreichung läuft

Die Maßnahme „Forschung an Fachhochschulen in Kooperation mit Unternehmen“ (FH-Kooperativ) unterstützt die Fachhochschulen (FH) bei der Zusammenarbeit mit Partnern aus Wirtschaft und Wissenschaft. Dabei soll vor allem der Wissens- und Technologietransfer zwischen FH und Unternehmen gestärkt werden, um den Kooperationspartnern die Entwicklung von innovativen Lösungen für die betriebliche Praxis zu ermöglichen.

Drei Personen stehen an einem Tisch voller Technik und Computer, eine Person erklärt den anderen etwas. Atmosphäre: technisch
© Adobe Stock / Gorodenkoff

Damit sich die Fachhochschulen noch stärker als leistungsstarke Partner für Unternehmen profilieren und sich zudem auch im deutschen Wissenschaftssystem besser behaupten können, werden mit FH-Kooperativ ausschließlich Vorhaben gefördert, die in das Forschungsprofil oder in einen Forschungsschwerpunkt der Fachhochschule eingebettet sind. Die Interdisziplinarität der Forschungsprojekte soll angestrebt werden.

Gefördert werden Vorhaben in den Bereichen der anwendungsorientierten Ingenieur-, Gesundheits-, Wirtschafts- und Sozialwissenschaften, die sich durch eine große Anwendungsnähe, ein hohes wirtschaftliches Potenzial und eine über den Stand der Technik hinausgehende wissenschaftlich-technische Herausforderung auszeichnen.

Auch grundlagennahe neue oder disruptive Technologien mit hohen technischen oder wissenschaftlichen Risiken können über FH-Kooperativ gefördert werden. Dazu gehören etwa Quantentechnologien, innovative Informationstechnologien oder Anwendungen im Bereich der künstlichen Intelligenz. Wichtig ist jedoch, dass dabei der Transfer in eine erste Anwendung im Vordergrund steht.

Darüber hinaus soll FH-Kooperativ zur Kooperation innerhalb einer FH oder zwischen mehreren FH beitragen. Die geförderten Vorhaben werden daher von mindestens zwei Professorinnen oder Professoren kooperativ bearbeitet. Die Arbeiten sollen zudem eng mit denen des Unternehmenspartners verzahnt werden. Neben den Unternehmenspartnern können auch weitere Forschungspartner wie Universitäten oder außeruniversitäre Forschungsinstitute in das Vorhaben eingebunden werden. Gefördert werden jedoch nur die antragstellenden Fachhochschulen.

Die forschungstechnischen Rahmenbedingungen an den Fachhochschulen können im Rahmen der Vorhaben durch strategische und vorhabenspezifische Investitionen ausgebaut werden.

Als Beleg für das nachdrückliche Interesse der gewerblichen Wirtschaft an der Zusammenarbeit mit den antragstellenden Hochschulen müssen sich die Unternehmenspartner an den Gesamtausgaben der geförderten Vorhaben (abzüglich der Ausgaben für Investitionen) beteiligen.

Die Förderrichtlinie bietet zusätzliche Unterstützung für junge Wissenschaftlerinnen und Wissenschaftler: So wird bei FH-Kooperativ etwa zwischen Erfahrenen und Erstberufenen unterschieden, die ihre Skizzen getrennt zu verschiedenen Stichtagen einreichen. Als Erstberufene gelten Professorinnen und Professoren, die vor weniger als fünf Jahren (gemessen am Stichtag der jeweiligen Einreichung der Vorhabenskizze) zum ersten Mal an eine FH berufen wurden. Wird ein Vorhaben von einer oder einem Erstberufenen koordiniert, kann die Vorhabenlaufzeit um bis zu sechs Monate verlängert werden, und der geforderte Beitrag der Unternehmenspartner zu den Gesamtausgaben fällt geringer aus.

Auch (kooperative) Promotionen werden im Rahmen von FH-Kooperativ unterstützt. So ist etwa eine Laufzeitverlängerung von bis zu zwölf Monaten möglich, wenn im Rahmen des Vorhabens mindestens eine Promotion geplant ist. Ziel ist dabei eine praxisorientierte Ausbildung der Promovenden, die durch eine starke Einbindung der Unternehmenspartner in die Promotionsvorhaben gewährleistet wird – etwa durch ein externes Mentoring, dessen Konzept bereits in der Antragsskizze dargestellt wird.